Datenschutz-Grundverordnung
1. Aufl. 2018
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S. 224. Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten
Damit personenbezogene Daten iSd DSGVO korrekt verarbeitet werden und für die Betroffenen das nötige Schutzniveau sichergestellt ist, müssen vom Verantwortlichen bzw Auftragsverarbeiter die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten gem Art 5 DSGVO eingehalten werden.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Einhaltung ebendieser Grundsätze vom Verantwortlichen bzw Auftragsverarbeiter nachzuweisen ist (Rechenschaftspflicht). Dieses Prinzip der Selbstverantwortung des Verantwortlichen bzw Auftragsverarbeiters zieht sich wie ein roter Faden durch die DSGVO und ist als Paradigmenwechsel gegenüber der bisherigen Praxis des DSG 2000 zu sehen.
4.1. Rechtmäßigkeit
Wie bereits mehrfach erläutert, stellt der Schutz der Verarbeitung personenbezogener Daten ein Grundrecht dar. Demnach ist das Datenschutzgesetz als Verbotsgesetz zu verstehen, welches die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich untersagt.
Diesem Grundgedanken folgend, darf eine Datenverarbeitung nur dann vorgenommen werden, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage dafür vorliegt. Nur dann kann von einer rechtmäßigen Datenverarbeitung ausgegangen werden.
Welche rechtlichen Maßna...