Datenschutz-Grundverordnung
1. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 172. Zusammenspiel der nationalen und internationalen Bestimmungen
Bisher wurde der Datenschutz in Österreich im Wesentlichen durch das Datenschutzgesetz (DSG 2000) geregelt. Aufgrund der gemeinschaftsrechtlichen Ausgestaltung der Datenschutz-Grundverordnung als europäische Verordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom ), ist diese unmittelbar für alle Mitgliedsstaaten der europäischen Union anzuwenden. Eine Umsetzung in nationales österreichisches Recht ist nicht nötig. Die DSGVO hat in sämtlichen Mitgliedstaaten direkte Geltung.
Abgesehen davon sind in der DSGVO 69 Öffnungsklauseln enthalten, welche es den Mitgliedstaaten erlauben, in diesen Bereichen eigenständige Regelugen vorzunehmen. Diese Spielräume umfassen bspw die Altersgrenze für die Einwilligung eines Kindes oder erweiterte Pflichten zur Bestellung eines verpflichtenden Datenschutzbeauftragten.
Diese nationalen Anpassungen sowie die grundsätzlich durch die DSGVO notwendig gewordene Novellierung des „alten“ DSG 2000 erfolgte in Österreich durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018. Dieses wurde mit BGBl I 120/2017 kundgemacht und tritt mit – also zeitgleich mit der Anwendung der DSGVO – in Kraft.
Grunds...