Bauherrenmodelle
1. Aufl. 2019
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S. 855. Beendigung
5.1. Folgen der Übertragung der Liegenschaft
In der Regel dienen Bauherrenmodelle der langfristigen Vermögensveranlagung. Die Erträge aus der Vermietung der Liegenschaft dienen als Zusatzeinkommen und sind somit eine private Pensionsvorsorge. Die Substanz, also die Liegenschaft bzw die Gesellschaftsanteile im Falle des KG-Modelles, soll erst im Erbschaftsfalle an die nächste Generation weitergegeben werden.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass dies nicht immer mit den Vorstellungen der Investoren vereinbar ist. Eine Vielzahl von Gründen kann den Beteiligten dazu bringen, sich vorzeitig aus seinem Investment zurückzuziehen. Neben den verkehrssteuerlichen Implikationen, die dieser Vorgang wiederum auf Seiten des Käufers auslöst, ist auch die jedenfalls anfallende ImmoESt ein Faktor, der nicht zu vernachlässigen ist.
„Wird die Vermietungstätigkeit vor Erzielung eines positiven Gesamtüberschusses aus anderen Gründen als einer (steuerlich berücksichtigungsfähigen!) Unwägbarkeit beendet, so hat der Steuerpflichtige nach der stRsp des VwGH für die steuerliche Anerkennung der angefallenen „Verluste“ und des Vorsteuerabzuges zu beweisen bzw glaubha...