Bauherrenmodelle
1. Aufl. 2019
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S. 583. Vermietungsphase
3.1. Allgemeines
Die Beteiligten am Bauherrenmodell erzielen, soweit es sich um natürliche Personen handelt, außerbetriebliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem § 28 EStG. Diese werden in Form einer Überschussrechnung als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt.
In der Vermietungsphase kann man grundsätzlich zwei Abschnitte unterscheiden. Während der Förderlaufzeit kommen in Abhängigkeit von den Förderbestimmungen unterschiedliche Mietzinsbeschränkungen bzw Vorschriften zur Mietzinsbildung zur Anwendung. Die verrechenbaren Mieten liegen daher zum Teil wesentlich unter den angemessenen verrechenbaren Mietzinsen für vergleichbare Objekte in vergleichbarer Lage.
Nach Ablauf des Förderzeitraums kommen die allgemeinen Bestimmungen zur Mietzinsbildung zur Anwendung, dabei sind die Bestimmungen des MRG einzuhalten, soweit das Objekt in den Anwendungsbereich fällt.
3.2. Umsatzsteuer
3.2.1. Steuerpflichtige Umsätze
Die Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften ist entsprechend § 6 Abs 1 Z 16 UStG grundsätzlich unecht, das heißt ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug, von der Umsatzsteuer befreit. Ausnahmen bestehen jedoch unter anderem für die Vermietung zu Wohnzwecken und die...