Haftungsfalle Unterentlohnung
1. Aufl. 2021
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S. 2676. Zusammenfassendes Ergebnis
Zusammenfassend ergibt sich, dass der Gesetzgeber beim LSD-BG das System der Geltendmachung und Sicherung von Ansprüchen im oder aus dem Arbeitsverhältnis heraus nicht gänzlich neu erfunden hat. Die Verzahnung von privatrechtlichen Ansprüchen und der privatrechtlichen Rechtsdurchsetzung durch einzelne Arbeitnehmer, abgesichert durch verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen, ist bereits aus den Bereichen Arbeitnehmerschutz, Arbeitszeitrecht und Sozialversicherungsrecht bekannt. Trotzdem stellt § 29 LSD-BG wohl eine Besonderheit im österreichischen Arbeits- und Verwaltungsrecht dar, aufgrund der Kombination aus zivilrechtlichem Entgelt(erfüllungs)anspruch mit einem Verwaltungsstraftatbestand und nicht zuletzt aufgrund der Komplexität der Bestimmung sowie der hohen Strafen, die mit Übertretungen, für die Fahrlässigkeit genügt, verbunden sind.
Aufgrund der Besonderheit von § 29 LSD-BG und somit einer Sanktionierung eines Anspruches, der im Wesentlichen auf einer privatrechtlichen Vereinbarung beruht, war festzustellen, wie sich gewisse materiellrechtliche Fallkonstellationen und Gestaltungsmöglichkeiten aus dem Arbeitsverhältnis heraus auf den Tatbestand der Unterentlohnung auswirke...