Haftungsfalle Unterentlohnung
1. Aufl. 2021
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S. 232. Die Verzahnung von Arbeits- und Verwaltungsrecht in der bisherigen Rechtsordnung
Auf den ersten Blick erscheint der Verwaltungsstraftatbestand des § 29 LSD-BG besonders und einzigartig. Mit hohen Verwaltungsstrafen werden privatrechtliche Ansprüche, nämlich der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis sanktioniert. Befasst man sich jedoch näher mit im Arbeitsrecht bereits bestehenden Schutzbestimmungen, ist erkennbar, dass der Gesetzgeber beim LSD-BG das System nicht gänzlich neu erfunden hat. In einer Vielzahl von arbeitsrechtlichen Bestimmungen findet sich dieses System der Sanktionierung von privatrechtlichen Ansprüchen durch staatliche Behörden wieder, wobei keine der bisherigen Bestimmungen den Entgeltanspruch schützt, sondern bisher eher der Gesundheitsschutz in Vordergrund gestanden ist. Nachfolgend soll ein Überblick über die wesentlichsten Bestimmungen gegeben werden und im Anschluss versucht werden, daraus Erkenntnisse auch für den Verwaltungsstraftatbestand des § 29 LSD-BG zu gewinnen.
2.1. Arbeitnehmerschutzrecht
Auch wenn es sich bei § 29 LSD-BG um einen besonderen Straftatbestand handelt, ist dieses System der privatrechtlichen Rechtsdurchsetzung in Kombination mit der Überwachung ...