Grundzüge des Vertragsrechts von Deutschland
1. Aufl. 2020
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S. 1367. Arbeitsvertrag
Regelungen zum Arbeitsvertragsrecht finden sich in den § 611 ff. BGB, in den allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen der § 105 bis 110 Gewerbeordnung (GewO) und auch in diversen weiteren Gesetzen, wie dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder auch dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Zusätzlich ist gegebenenfalls branchenabhängig auch der Tarifvertrag zu beachten.
7.1. Die Erstellung des Arbeitsvertrags
Der Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag und regelt in § 611a BGB die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Darin verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Erbringung der Arbeitsleistung und der Arbeitgeber zur Zahlung des Arbeitsentgeltes. Der Arbeitsvertrag begründet ein Dauerschuldverhältnis, bei dem die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer persönlich zu erbringen ist. Der Abschluss des unbefristeten Arbeitsvertrages ist grundsätzlich formfrei, wobei Tarifbestimmungen eine Sonderregelung enthalten können.
7.1.1. Die Hauptleistungspflichten des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer steht zum Arbeitgeber in einem weisungsgebundenen, persönlichen und unselbstständigen Arbeitsverhältnis. Die Aufgaben des Arbeitnehmers sollten im Arbeitsve...