Grundzüge des Vertragsrechts von Deutschland
1. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 323. Leistungsstörung und ihre Rechtsfolgen
3.1. Einleitung
Bei der Leistungsstörung liegt ein Fehler in der Erfüllung der vertraglichen Schuld vor, indem der Vertragspartner entweder seine vertragliche Leistung überhaupt nicht erbringt (Nichterfüllung) oder diese nur unzureichend bzw. mangelhaft erfüllt (Schlechterfüllung) oder sich schlicht im Verzug befindet (Verzug). Auch vertragliche Nebenpflichten können durch eine Partei verletzt werden.
Die vertraglichen Ansprüche einer Partei unterteilen sich in die Primäransprüche und die Sekundäransprüche. Als Primäranspruch wird jener Anspruch bezeichnet, der sich aus dem Vertrag ergibt, sohin die Erfüllung der vereinbarten Leistungspflicht selbst. Beispielsweise beim Kaufvertrag ist der Primäranspruch des Käufers die Übergabe bzw. Übereignung der Ware, der Primäranspruch des Verkäufers die Zahlung des Kaufpreises. Tritt im Vertragsverhältnis eine Leistungsstörung auf, so kommen die Sekundäransprüche der Vertragsparteien zum Tragen. Diese regeln die möglichen Folgen, wenn der Vertrag schlecht, zu spät oder gar nicht erfüllt wird. Hierzu gehören die Ansprüche auf Minderung, Mangelbeseitigung, Schadensersatz oder auch der Rücktritt vom Vertrag...