Grundzüge des Vertragsrechts von Deutschland
1. Aufl. 2020
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S. VVorwort
§ 311 Abs. 1 BGB besagt: „Zur Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft sowie zur Änderung des Inhalts eines Schuldverhältnisses ist ein Vertrag zwischen Beteiligten erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt.“ So einfach und selbstverständlich diese Formulierung auch anmutet, so ist sie doch Ausdruck der Privatautonomie und stellt klar, dass das Gesetz dem Ratsuchenden für die Regelung seiner Belange Hilfe, aber auch Grenzen geben will.
Dieses Buch soll einen ersten Überblick über das deutsche Vertragsrecht geben. Dabei will es sowohl dem Juristen als auch dem ratsuchenden juristischen Laien eine leicht verständliche Übersicht der wichtigsten Fragen der Praxis in die Hand geben, die zu jeder Thematik in der weiterführenden Literatur der Fußnoten vertieft werden kann. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Fragen des Wirtschaftsrechts und des Handelskaufs gelegt, die im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr von Unternehmern der beiden Nachbarländer immer wieder auftauchen. Daneben enthält das Buch auch kurze Verweise zur österreichischen Rechtslage, wo ein Vergleich und ein Aufzeigen der Unterschiede angebracht ist.
In die nachfolgenden Dars...