Vertragsrecht für Unternehmen
2. Aufl. 2019
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S. 16714. Vertriebsverträge – Absatz zählt
14.1. Überblick
Eine einheitliche und umfassende gesetzliche Regelung des Vertriebsrechts fehlt in Österreich. Die maßgeblichen Vorschriften des Vertriebsrechts sind auf mehrere Gesetze verteilt.
Für in der Praxis wichtige, „moderne“ Verträge, wie etwa den Franchisevertrag oder den Vertragshändlervertrag, gibt es keine eigenen gesetzlichen Regelungen, gesetzlich ausführlich geregelt ist lediglich der Handelsvertretervertrag. Die zum Teil fehlenden gesetzlichen Vorschriften machen es notwendig, dass sich die Vertragspartner eines Vertriebsvertrages ausführliche Gedanken darüber machen, was sie alles im Vertrag zu regeln haben.
Das beginnt gleich damit, dass zu klären ist, in welche Vertragskategorie der Vertrag fällt: Handelt es sich um einen Handelsvertretervertrag, der daher dem Handelsvertretergesetz unterfällt? Ist es ein Vertragshändlervertrag und ist der Vertragshändler sehr stark in die Vertriebsorganisation des Unternehmers eingegliedert, sodass zum Teil die Vorschriften des Handelsvertretergesetzes analog anzuwenden sind?
Von dieser Einordnung hängen zahlreiche wichtige Rechtsfolgen ab, beispielsweise ob der Unternehmer im Falle der Auflösung des Vertrages verpflichtet ist, seinem Vertra...