Vertragsrecht für Unternehmen
2. Aufl. 2019
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S. 15013. Exportverträge – Let’s go international
Im Grundsatz unterscheiden sich grenzüberschreitende Verträge nicht von rein nationalen Verträgen. Es gibt aber eine Reihe von typischen Risiken, die mit internationalen Verträgen verbunden sind und die zu den Besonderheiten rein nationaler Verträge hinzukommen. Bei grenzüberschreitenden Verträgen ist daher größere Vorsicht geboten. Allgemein kann man sagen, dass bei grenzüberschreitenden Verträgen der Aufwand, dieselbe gesicherte Rechtsposition wie bei nationalen Verträgen zu erhalten, um einiges höher ist.
Diese Situation ist eigentlich bedauerlich, da sie den Aufwand und die Kosten bei grenzüberschreitenden Verträgen nach oben treibt und es damit insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe schwieriger macht, die sich aus dem Export ergebenden Möglichkeiten voll zu nutzen. Es gibt zwar viele und auch erfolgreiche Projekte zur Rechtsvereinheitlichung (siehe unten Kapitel 13.1.1.), jedoch erfasst die Rechtsvereinheitlichung immer nur Teilbereiche. Es darf ja nicht vergessen werden, dass das jeweilige nationale Rechtssystem sehr eng mit der nationalen Kultur und Geschichte zusammenhängt und somit nicht gerne zugunsten eines einheitlichen internation...