Vertragsrecht für Unternehmen
2. Aufl. 2019
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S. 11611. Wenn man auch später noch miteinander Geschäfte machen möchte: Alternative Streitbeilegung
Konflikte und Meinungsverschiedenheiten können in allen Bereichen des unternehmerischen (wie auch des privaten) Lebens auftreten und gravierende Folgen nach sich ziehen. Zahlreiche Konfliktfelder können entstehen: Differenzen zwischen Lieferant und Abnehmer, zwischen konkurrierenden Unternehmen, innerhalb der Geschäftsleitung oder von Abteilungen eines Betriebes, zwischen der Geschäftsleitung und der Belegschaft, zwischen den Interessenvertretungen, zwischen Betrieben und Anrainern, bei Bau- und Umweltverfahren, im Rahmen der Betriebsübergabe etc.
Oft stellt sich in diesem Zusammenhang heraus, dass der Weg zum Gericht keine Lösung bietet, mit der letztendlich beide Seiten zufrieden sind (der eine Partner gewinnt das, was der andere verliert). Kritiker behaupten: „Vor Gericht wird viel gesprochen, aber wenig kommuniziert.“ Durch die Einleitung eines Gerichtsverfahrens werden Brücken abgebrochen und Beziehungen beendet, die oft über viele Jahre von allen Beteiligten erfolgreich genutzt wurden.
Zudem kann ein gemeinsames Interesse aller Beteiligten daran bestehen, dass gewisse Vorgänge oder Inf...