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Dietmar Czernich/Andreas Grabenweger/Bernd Guggenberger/Christoph Haidlen/Marlene Wachter

Vertragsrecht für Unternehmen

2. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3740-2

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Vertragsrecht für Unternehmen (2. Auflage)

S. 454. Die Vollmacht – Vorsicht beim Delegieren

Gerade in arbeitsteiligen Unternehmen ist es meist nicht möglich, dass jedes – auch noch so kleine – Geschäft von der Geschäftsleitung abgeschlossen wird. Damit aber überhaupt jemand berechtigt ist, ein Geschäft im Namen des Unternehmens abzuschließen, benötigt er eine Vollmacht.

4.1. Prokura und Handlungsvollmacht

Mittels Prokura und Handlungsvollmacht erfolgt die rechtsgeschäftliche Bevollmächtigung im Handelsverkehr.

4.1.1. Prokura

Die Prokura ist eine umfassende kaufmännische Vollmacht mit gesetzlich fixiertem Umfang. Nach dem Gesetz ermächtigt die Prokura zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Unternehmens mit sich bringt.

Die Prokura ist die umfassendste Bevollmächtigung im Geschäftsverkehr. Jeder, der ein Geschäft mit einem Prokuristen abschließt, kann sich in aller Regel darauf verlassen, dass der Geschäftsinhaber in gleicher Weise berechtigt und verpflichtet wird, wie wenn mit diesem selbst kontrahiert worden wäre.

Die Besonderheit der Prokura liegt darin, dass sie nur von einem in das Firmenbuch eingetragenen Unternehmer oder seinem gesetzlichen Vertreter durch zum...

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