Vertragsrecht für Unternehmen
2. Aufl. 2019
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S. 383. Vertragsgestaltung
Einen Vertrag zu verfassen, sei eine Kunst, sagt der US-amerikanische Anwalt und Schriftsteller Louis Begley. Nun muss zwar nicht jeder Vertrag ein Kunstwerk sein, jedoch sollte er gewisse Mindestanforderungen erfüllen, damit er jene Rechtssicherheit bietet, die sich seine Verfasser erwarten. Erfahrungsgemäß neigen Vertragsverfasser oft dazu, eher unnötige Teile eines Vertrages zu formalistisch, wesentliche Teile dagegen ungenau und mehrdeutig zu regeln. Dabei sind die Kernelemente bei jeder Vertragsverfassung
klare und eindeutige Sprache,
logischer Aufbau und
Vollständigkeit des Vertrages.
Wer diese Grundprinzipien beherzigt, hat bereits die Hälfte der Kunst des Vertragsverfassens verstanden.
3.1. Die äußere Form eines Vertrages
Die äußere Form eines Vertrages unterliegt keinen besonderen gesetzlichen Regeln. Für das Zustandekommen eines Vertrages wäre auch ein Briefwechsel ausreichend. Dennoch hat es sich aus gutem Grund eingebürgert, umfangreichere Verträge in einer inhaltlich sinnvoll strukturierten Vertragsurkunde, die von beiden Parteien unterzeichnet wird, niederzuschreiben. Auch ein noch so präzise formulierter Vertrag kann nicht alle zukünftigen Situationen ...