Dietmar Czernich/Andreas Grabenweger/Bernd Guggenberger/Christoph Haidlen/Marlene Wachter

Vertragsrecht für Unternehmen

2. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3740-2

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Vertragsrecht für Unternehmen (2. Auflage)

S. 383. Vertragsgestaltung

Einen Vertrag zu verfassen, sei eine Kunst, sagt der US-amerikanische Anwalt und Schriftsteller Louis Begley. Nun muss zwar nicht jeder Vertrag ein Kunstwerk sein, jedoch sollte er gewisse Mindestanforderungen erfüllen, damit er jene Rechtssicherheit bietet, die sich seine Verfasser erwarten. Erfahrungsgemäß neigen Vertragsverfasser oft dazu, eher unnötige Teile eines Vertrages zu formalistisch, wesentliche Teile dagegen ungenau und mehrdeutig zu regeln. Dabei sind die Kernelemente bei jeder Vertragsverfassung

  • klare und eindeutige Sprache,

  • logischer Aufbau und

  • Vollständigkeit des Vertrages.

Wer diese Grundprinzipien beherzigt, hat bereits die Hälfte der Kunst des Vertragsverfassens verstanden.

3.1. Die äußere Form eines Vertrages

Die äußere Form eines Vertrages unterliegt keinen besonderen gesetzlichen Regeln. Für das Zustandekommen eines Vertrages wäre auch ein Briefwechsel ausreichend. Dennoch hat es sich aus gutem Grund eingebürgert, umfangreichere Verträge in einer inhaltlich sinnvoll strukturierten Vertragsurkunde, die von beiden Parteien unterzeichnet wird, niederzuschreiben. Auch ein noch so präzise formulierter Vertrag kann nicht alle zukünftigen Situationen ...

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