Vertragsrecht für Unternehmen
2. Aufl. 2019
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S. 212. Vertragsverhandlungen – Manager in Action
2.1. Die Planung der Vertragsverhandlungen
2.1.1. Gut geplant ist halb gewonnen
Erfolgreiche Manager sind gewohnt zu planen. Absatzpläne, Produktionspläne, Investitionspläne, Finanzpläne, Personalpläne etc sind fester Bestandteil des Arbeitsalltags. Sogar das Gesetz schreibt dem Manager Planung vor, denn ohne Planung kann der Vorstand bzw die Geschäftsführung seinen bzw ihren gesetzlichen Pflichten, dem Aufsichtsrat über die künftige Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu berichten, nicht nachkommen.
Bei Vertragsverhandlungen wird der Planung aber nicht immer die erforderliche Aufmerksamkeit gewidmet.
In der Verhandlung des Vertrages wird nicht nur der Grundstein für einen guten Vertrag, sondern auch für dessen erfolgreiche Durchführung gelegt. Dabei ist eine Durchführung gemeint, die aus Sicht aller Vertragspartner erfolgreich verlaufen ist, denn nur diese sichert eine langfristige Geschäftsbeziehung. Fehler, die bei der Vertragsverhandlung gemacht werden, lassen sich nach Vertragsabschluss selten korrigieren und sind oft ein Grund für Konflikte und Probleme bei der Erfüllung des Vertrages. In der Phase des gesamten Vertragsp...