Vertragsrecht für Unternehmen
2. Aufl. 2019
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S. 11. Einführung in das Vertragsrecht – Die Grundlagen
1.1. Das Konsensualprinzip
Viele Leute glauben, ein Vertrag sei erst dann gültig, wenn er in Form einer schriftlichen Urkunde vorliegt, die von beiden Vertragsparteien handschriftlich unterschrieben ist. Ausdrücke wie „Das habe ich schriftlich“ spiegeln dieses weitverbreitete Missverständnis wider. Tatsächlich steht das moderne Vertragsrecht auf dem Boden des Konsensualprinzips: Verträge erlangen allein dadurch ihre Gültigkeit, dass sich beide Parteien über den Inhalt des Vertrages einig werden und in diesen einwilligen (§ 869 ABGB). Die Einwilligung kann auch mündlich geschehen, die schriftliche Urkunde ist dann nur der Beweis der bereits erfolgten mündlichen Vereinbarung.
Ein mündlicher Vertrag ist grundsätzlich in gleicher Weise gültig wie ein schriftlicher Vertrag.
Für die Gültigkeit eines Kaufvertrages, etwa über eine Maschinenanlage, reicht es beispielsweise völlig aus, wenn der Käufer am Telefon erklärt, er wolle die Anlage zum Preis von 200.000 € kaufen, und der Verkäufer dem zustimmt. Der Vertrag ist ohne weiteres gültig, und zwar auch dann, wenn es zu keiner schriftlichen Bestätigung kommt.
Aus juristischer Sicht sind allerding...