Verträge und Vertragsmanagement in Unternehmen
2. Aufl. 2022
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S. 53. Gesetzliche Grundlagen des Vertragsmanagements
Eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung, wonach ein Unternehmen über ein (elektronisches) Vertragsmanagement verfügen muss, besteht grundsätzlich nicht. Durchsucht man die elektronischen Rechtsdatenbanken nach dem Begriff „Vertragsmanagement“, so finden sich auch keine Hinweise darauf, dass sich Gerichte oder die Lehre mit dem Erfordernis eines Vertragsmanagements auseinandergesetzt hätten. Es wäre allerdings ein Fehler, daraus zu schließen, dass das Fehlen eines Vertragsmanagements völlig irrelevant ist, denn es gibt durchaus gesetzliche Bestimmungen, aus welchen auf die Erforderlichkeit eines Vertragsmanagements geschlossen werden kann.
Gem § 70 AktG hat der Vorstand unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie des öffentlichen Interesses es erfordert. Dabei haben die Vorstandsmitglieder die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters gem § 84 Abs 1 AktG anzuwenden. Ein essentieller Bestandteil der Leitungsaufgabe des Vorstandes besteht in der Übernahme der Kontrollverantwortung für alle Funktionen, die im Unte...