Vermögensnachfolge im Steuerrecht
1. Aufl. 2017
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I. S. 224Einleitung
Erbschaften bringen für gewöhnlich positive und negative Aspekte mit sich: Meist trauert man um den Verstorbenen; bei vermögenden Erblassern wird jedoch die erwartete Erbschaft oftmals von den Erben bereits seit geraumer Zeit angestrebt. Bei isoliert steuerlicher Betrachtung gilt diese Zweischneidigkeit von Erbschaften grundsätzlich nicht: In Österreich gibt es keine Erbschaftssteuer, sodass eine Erbschaft von Vermögen idR keine weiteren steuerlichen Konsequenzen auslöst (abgesehen von allfälligen grunderwerbsteuerlichen Konsequenzen, welche sich bei jeder Übertragung von Grundstücken ergeben – sei es durch käuflichen Erwerb, Schenkung oder eben Erbschaften).
Österreich stellt sich daher im Moment als aus steuerlicher Sicht durchaus „attraktiver Standort zum Sterben“ dar. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Länder, mit denen Österreich über ein DBA für erbschaftssteuerliche Zwecke verfügt: Ist der Erbe in einem Staat ansässig, nach dessen DBA mit Österreich das Besteuerungsrecht Österreich zusteht, kann dies zu einer steuerfreien Erbschaft führen. Der Ansässigkeitsstaat des Erblassers (Österreich) übt das Besteuerungsrecht nach nationalem Recht nicht aus, während der...