Vermögensnachfolge im Steuerrecht
1. Aufl. 2017
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I. S. 88Überblick
Seit der Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer durch den VfGH per waren Erbschaften und Schenkungen von Anteilen an Immobiliengesellschaften nur mehr bei Vorliegen der Voraussetzungen der grunderwerbsteuerlichen Anteilsvereinigung (§ 1 Abs 3 GrEStG) steuerpflichtig. Dieser Tatbestand erfasste sowohl den Erwerbsvorgang durch Vereinigung aller Anteile in der Hand eines Gesellschafters als auch die gemeinsame Übertragung aller Anteile an einer Gesellschaft. Mit dem StRefG 2015/2016 und dem AbgÄG 2015 wurde der grunderwerbsteuerliche Anteilsvereinigungstatbestand gemäß § 1 Abs 3 GrEStG grundlegend geändert und um einen eigenständigen Tatbestand für Anteilsübertragungen bei Personengesellschaften in § 1 Abs 2a GrEStG ergänzt, wobei sich der österreichische Gesetzgeber bei den Merkmalen dieses neu geschaffenen Tatbestandes (teilweise) am deutschen GrEStG orientiert hat. Die Neufassung des § 1 Abs 3 GrEStG und die Schaffung des § 1 Abs 2a GrEStG führten zu einer Vielzahl von Zweifelsfragen und veranlassten das BMF schließlich zur Veröffentlichung einer umfangreichen Information, die die meisten Unklarheiten aus dem Weg zu räumen versuchte. Auf dennoch verbleibende offene Fragen (insbesondere im Hinblick auf Erbschaften und Schenkungen) wir...