Vermögensnachfolge im Steuerrecht
1. Aufl. 2017
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I. S. 46Vorbemerkung
Im Zuge der Übertragung von Immobilien können auch umsatzsteuerliche Überlegungen eine wesentliche Rolle spielen. Dies gilt nicht nur bei entgeltlichen Geschäften, beispielsweise der Übertragung von Immobilien durch Verkauf, sondern auch bei unentgeltlichen Vorgängen, wie den in diesem Beitrag thematisierten Übertragungsformen Erbschaft und Schenkung. Umsatzsteuerliche Themenstellungen ergeben sich jedoch nur dann, wenn die Immobilie bei der übertragenden Person, im gegenständlichen Fall beim Erblasser oder beim Geschenkgeber, dem Unternehmen zugeordnet ist. Daher wird im Folgenden zunächst dargelegt, wann eine Immobilie dem Unternehmen zugeordnet werden kann bzw muss (Kapitel II.) und welche Konsequenzen sich bei gemischt genutzten Immobilien ergeben (Kapitel III.).
Wird eine dem Unternehmen zugeordnete Immobilie übertragen, ist für die Anwendung der richtigen umsatzsteuerlichen Bestimmungen als Vorfrage zu klären, ob die Immobilie entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird (zur Abgrenzung siehe Kapitel IV.).
Als unentgeltliche Immobilienübertragungsformen kommen insbesondere die Erbschaft (Kapitel V.A.) oder die Schenkung (Kapitel V.B.) in Betracht.
Werden Immobilien zwar entgeltli...