Verlustvorträge bei gruppenbezogenen Umgründungen
1. Aufl. 2019
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S. 20310. Ausmaß der Kürzung bzw des Übergangs der Verluste
10.1. Ausgangslage
Wie sich aus den bisherigen Ausführungen zum Schicksal der Verlustvorträge bei Umgründungen mit Bezug zu Unternehmensgruppen ergibt, kann es auch bei gruppenbezogenen Umgründungen zu einem Untergang bzw einem Übergang von zum Umgründungsstichtag noch nicht verrechneten Verlusten kommen. Um die Rechtsfolgen des UmgrStG hinsichtlich des Verlustvortragsübergangs und ‑untergangs anwenden zu können, ist es – weil auch bei Umgründungen mit Bezug zu Unternehmensgruppen grundsätzlich nur die auf das verlusterzeugende Vermögen entfallenden Verluste betroffen sein können – notwendig, die im Rahmen der Ergebniszurechnung zum Gruppenträger hochgeschleusten und nunmehr im Verlustvortrag des Gruppenträgers befindlichen Verluste innerhalb der Unternehmensgruppe zuzuordnen bzw den im Rahmen einer Umgründung betroffenen Verlust aus dem beim Gruppenträger befindlichen Verlustvortrag herauszurechnen.
Zur Frage, wie die Zuordnung der Verluste vonstatten zu gehen hat, finden sich in der Literatur nur wenige Stimmen. Auch die Ansicht der Finanzverwaltung zu dieser Thematik hat erst mit dem WE 2015 Eingang in die UmgrStR 2002 gefunden und findet sich nun...