Verlustvorträge bei gruppenbezogenen Umgründungen
1. Aufl. 2019
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S. 1828. Verlustvorträge bei gruppenbezogenen Umwandlungen
8.1. Umwandlung des Gruppenträgers
Nach der Behandlung des Schicksals von Verlustvorträgen bei gruppenbezogenen Verschmelzungen und Spaltungen soll in der Folge die Verlustbehandlung bei gruppenbezogenen Umwandlungen gem den Bestimmungen des UmwG iVm Art II UmgrStG in den Fokus gerückt werden.
Nach Ansicht der Finanzverwaltung – und wohl auch des VwGH – führt die (errichtende oder verschmelzende) Umwandlung des Gruppenträgers zur Beendigung der Unternehmensgruppe, weil die errichtete Personengesellschaft bzw der übernehmende Hauptbeteiligte gruppenfremder Rechtsträger ist.
Hinsichtlich des Schicksals der Verlustvorträge bei Umwandlungen eines Gruppenmitglieds legt Rz 620f der UmgrStR 2002 fest, dass sich der Verlustvortragsübergang nach § 10 UmgrStG richtet. Bezüglich der Behandlung von Verlustvorträgen bei einer Umwandlung des Gruppenträgers schweigen die UmgrStR 2002 jedoch. Obwohl in den UmgrStR 2002 nicht ausdrücklich erwähnt, ist die gruppenbezogene Betrachtungsweise jedoch nach hA wohl auch bei gruppenbezogenen Umwandlungen (mit und ohne Beteiligung des Gruppenträgers) anzuwenden.
Dementsprechend ist bei einer Umwandlung des Gruppenträgers hinsichtlich sämtlicher im Verlustvortrag des Gruppenträger...