Verlustvorträge bei gruppenbezogenen Umgründungen
1. Aufl. 2019
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S. 605. Verlustvorträge bei Umgründungen mit Gruppenbezug: Ausgangslage
5.1. Sichtweise bei Organschaft
5.1.1. Unterschiede zwischen der Gruppenbesteuerung und der Organschaft
Die Einführung des Gruppenbesteuerungsregimes diente der Ablösung der bisherigen – auf das auslaufende 19. Jahrhundert zurückgehenden und daher den Anforderungen des 21. Jahrhunderts nicht mehr entsprechenden – Organschaftsregelungen durch eine attraktive Gruppenbesteuerung (s oben Punkt 3.3.1.). Als wesentlicher Beitrag für die Erhöhung der Attraktivität ist dabei die Öffnung des Gruppenbesteuerungsregimes für nicht unbeschränkt steuerpflichtige Gruppenmitglieder und die damit einhergehende Internationalisierung festzuhalten (eine Organschaft mit ausländischen Gesellschaften war hingegen nur ausnahmsweise möglich).
Abgesehen von der Öffnung der Gruppenbesteuerung für ausländische Gesellschaften unterscheiden sich die Regelungen für die Organschaft jedoch auch in anderen elementaren Punkten vom nunmehrigen Gruppenbesteuerungsregime.
So reicht das Gruppenbesteuerungsregime hinsichtlich der Voraussetzungen für die Gruppenbildung wesentlich weiter als die Organschaft. Gleichzeitig sind die Voraussetzungen für die Bildung einer ...