Verlustvorträge bei gruppenbezogenen Umgründungen
1. Aufl. 2019
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S. 524. Verhältnis von Umgründungssteuerrecht und Gruppenbesteuerung
4.1. Grundzüge von Umgründungen in der Gruppe
Das Umgründungssteuerrecht und das Gruppenbesteuerungsregime stellen zwei zentrale (Teil-)Bereiche des österreichischen Konzernsteuerrechts dar. Gemeinsam ist den beiden Bereichen ihr begünstigender Charakter. Darüber hinaus besteht zwischen den beiden Bereichen auch eine innere Nahebeziehung: Das UmgrStG überwindet bei qualifizierten Vermögensübertragungen in gewissem Maße das ertragsteuerliche Realisationsprinzip und somit – ähnlich der in Unternehmensgruppen erfolgenden Zusammenfassung der einzelnen Ergebnisse – auch das Steuersubjektprinzip.
Interessanterweise schenkt jedoch der Gesetzgeber dem Zusammentreffen dieser beiden Bereiche nur wenig Beachtung: Im UmgrStG sucht man vergeblich nach Regelungen über gruppenbezogene Umgründungen. Das Gruppenbesteuerungsregime wiederum stellt lediglich über § 9 Abs 5 und 6 Z 4 KStG einen Bezug zu Umgründungen her.
§ 9 Abs 6 Z 4 KStG regelt, dass von einem Gruppenmitglied umgründungsbedingt übernommene Verluste (Außergruppenverluste) nur bis zur Höhe des eigenen Gewinnes des Gruppenmitglieds verrechnet werden können (s dazu auch oben Punkt 3.3.4.2.). In § 9 Abs 5 KStG wird – unter anderem – normiert, dass Vermögen...