Verlustvorträge bei gruppenbezogenen Umgründungen
1. Aufl. 2019
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S. 11. Einleitung
1.1. Einführung
Als Sammelbegriff für (gesellschaftsrechtliche) Maßnahmen, die zu einer Umgestaltung unternehmerischer Erscheinungsformen führen, hat sich in Österreich der Begriff „Umgründung“ entwickelt. Das Erfordernis der Um- bzw Neustrukturierung unternehmerischer Strukturen und Prozesse ist primär der Notwendigkeit geschuldet, die Rechtsform einer unternehmerischen Tätigkeit den jeweils vorherrschenden Gegebenheiten anzupassen. Der Bedarf für eine Umgründung kann sich somit aus externen Faktoren (wie etwa einer nachhaltigen Änderung der allgemeinen Wirtschaftslage, einer Änderung des wirtschaftspolitischen Kurses oder einer zu einer steuerlichen Mehrbelastung einer Rechtsform führenden Änderung von Steuergesetzen) sowie internen Faktoren (wie etwa Versuche, die Haftung zu beschränken, die Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten zu erweitern oder Unternehmensübergaben durchzuführen) ergeben. Zusammengefasst liegen nach Wiesner die Motive für Umgründungen „in der Anpassung der jeweiligen Rechtsform an eine vermutete, berechnete oder geplante bessere Assoziationsform“.
Mit dem Ziel vor Augen, derartigen – aufgrund der immer dynamischeren Marktsituation fortlaufend erforderli...