Der Vereinsexperte II
1. Aufl. 2016
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I. S. 310Einleitung
Nicht nur Unternehmen in den üblichen Rechtsformen wie GmbH und AG, sondern auch Vereine können in eine wirtschaftliche Krise geraten und insolvent werden. So haben insbesondere Konkurse bzw Sanierungen bekannter Fußballvereine zuletzt große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erregt. Aber auch kleinere Vereine sind gefährdet, in die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu schlittern. Im Jahr 2015 wurde in Österreich über das Vermögen von achtundzwanzig Vereinen ein Insolvenzverfahren eröffnet, in dreiundzwanzig weiteren Fällen kam es mangels kostendeckenden Vermögens zu keiner Insolvenzeröffnung. Dennoch fehlt es insb den Vereinsvorständen sehr häufig am „Problembewusstsein“. Oft werden weder Maßnahmen zur Krisenvermeidung getroffen noch entsprechende Schritte gesetzt, wenn sich der Verein bereits in der materiellen Insolvenz befindet. Dieser Beitrag soll einen Einblick in die Krisenverantwortung der Vereinsorgane, die gesetzlich vorgesehenen Insolvenzprophylaxeinstrumente sowie in das Insolvenzverfahren geben.
II. Begriffsdefinitionen: Krise und Insolvenz
A. Betriebswirtschaftliche Krisendefinition und Krisenphasen
Aus betriebswirtschaftlicher Perspektive bezeichnet ...