Der Vereinsexperte II
1. Aufl. 2016
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I. S. 302Allgemeines
Medien spielen in der modernen Gesellschaft eine zentrale Rolle. Sie tragen öffentliche Diskussionen, ermöglichen Meinungsaustausch und befördern die Willensbildung des Souveräns. In Anerkennung dieser Rolle wird der Mediensektor gerne als „vierte Gewalt“ im Staate bezeichnet. Damit soll die umfassende gesellschaftliche Gestaltungskraft von Zeitungen und – vor allem – elektronischen Medien verdeutlicht werden. Nach verbreiteter Auffassung hat diese Gestaltungskraft ein an die drei klassischen Staatsgewalten Gesetzgebung, Justiz und Verwaltung gemahnendes Ausmaß schon lange erreicht.
In der Machtentfaltung der Medien für sich genommen bereits eine Fehlentwicklung zu sehen, wäre allerdings verfehlt. Wenn etwa Hans Magnus Enzensberger unter Berufung auf Kierkegaard schreibt, es wäre „die Pressefreiheit mit der Menschenwürde unvereinbar“, dann wird die grundsätzliche Zielrichtung des Pressewesens verkannt. Medien sind als Kontrollinstanz im Staat akzeptiert, und Kontrolle bedeutet eben immer automatisch auch Macht für den Kontrollierenden. Wäre dem nicht so, dann wäre jede Kontrolle wirkungslos. A priori ist Medienmacht daher nichts Verdächtiges, Anrüchiges oder gesondert ...