Der Vereinsexperte II
1. Aufl. 2016
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I. S. 116Einleitung
Die Gründe für die Installation einer Geschäftsführung bei Vereinen sind vielfältig. So kann es aus steuerlichen bzw haftungsrechtlichen Überlegungen oder auch aufgrund von organisatorischen Anforderungen sinnvoll sein, eine eigene Geschäftsführung zur Bewältigung des Tagesgeschäfts zu implementieren.
Bei großen Vereinen kann es vorkommen, dass die typische Vereinsorganisation oft nicht für rasche Entscheidungen im operativen Tagesgeschäft geeignet ist. Daher sollte man als Verfasser der Statuten bei der Gründung des Vereins darauf achten, dass der rechtliche Rahmen den organisatorischen Anforderungen entspricht. Vor allem soll die Geschäftsführung in der Lage sein, Entscheidungen ohne großen bürokratischen Aufwand zu treffen bzw auch die Vertretung des Vereins nach außen hin zeitnah zu bewerkstelligen. Der vorliegende Beitrag verfolgt das Ziel, die Vorteile und die rechtlichen Besonderheiten der Implementierung der Geschäftsführung, das Verhältnis zwischen dem Vorstand und der Geschäftsführung sowie die Haftung des Vorstandes bei eingesetzter Geschäftsführung zu beleuchten. Darüber hinaus werden wichtige Punkte der vertraglichen Ausgestaltung aufgezeigt.