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Dziurdź

Kurzfristige Arbeitnehmerüberlassung im Internationalen Steuerrecht

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2190-6

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Dokumentvorschau
Kurzfristige Arbeitnehmerüberlassung im Internationalen Steuerrecht (1. Auflage)

7 Zusammenfassung der Ergebnisse

In den Entwürfen von Mexiko und London aus den Jahren 1943 und 1946, die vom Völkerbund erarbeitet wurden, findet sich erstmals eine 183-Tage-Regel in einem Abkommensmuster einer internationalen Organisation, doch ähnliche Regelungen kannte die Abkommenspraxis schon deutlich früher. Von der OEEC und OECD wurde der Gedanke einer 183-Tage-Regel aufgegriffen und weiterentwickelt. Interessant ist an den ersten Entwürfen der heutigen 183-Tage-Regel, dass der Ausdruck „Arbeitgeber“ gar nicht verwendet wird. Vielmehr wird der Arbeitgeber nur als „Person“ und als „Person, die die Vergütungen zahlt“ bezeichnet. Im Kommentar zu den Entwürfen findet sich hingegen der Ausdruck „Arbeitgeber“ wieder. Zwar wurden später die Ausdrücke „Person“ und „Person, die die Vergütungen zahlt“ durch den Ausdruck „Arbeitgeber“ ersetzt, doch damit dürften keine inhaltlichen Änderungen beabsichtigt gewesen sein.

Art 15 Abs 1 folgt dem Arbeitsortprinzip, denn die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit können vorrangig in dem Staat besteuert werden, in dem der Arbeitnehmer die Arbeit ausübt. Ob und gegebenenfalls in welchem Staat die Vergütungen als Aufwendungen beim Arbeitgeber abgez...

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