Kurzfristige Arbeitnehmerüberlassung im Internationalen Steuerrecht
1. Aufl. 2013
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5 Zurechnung von Vergütungen an eine Betriebsstätte
5.1 Betriebsstättenbegriff nach Art 15 Abs 2 lit c
Art 15 Abs 2 lit c setzt für die Anwendbarkeit der 183-Tage-Regel voraus, dass „die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat [Quellenstaat] hat“. Hierbei wird mit dem Ausdruck „Betriebsstätte“ auf das Betriebsstättenkonzept nach Art 5 verwiesen. Gemäß Art 5 Abs 1 bedeutet der Ausdruck „Betriebsstätte“ eine feste Geschäftseinrichtung, durch die eine Unternehmenstätigkeit ganz oder teilweise ausgeübt wird. Art 5 Abs 2 zählt Beispiele auf, in denen für gewöhnlich eine Betriebsstätte begründet wird (zB Ort der Leitung, Zweigniederlassung, Geschäftsstelle), wobei die Voraussetzungen nach Art 5 Abs 1 erfüllt sein müssen. Art 5 Abs 3 legt fest, dass eine Bauausführung oder Montage nur dann eine Betriebsstätte ist, wenn ihre Dauer zwölf Monate überschreitet. Art 5 Abs 4 sieht wiederum Ausnahmen vor, wonach bestimmte feste Geschäftseinrichtungen nicht als Betriebsstätten gelten. Zuletzt kann nach Art 5 Abs 5 und 6 ein abhängiger Vertreter eine Betriebsstätte begründen, während nach Art 5 Abs 7 vor allem allein durch eine Tochtergesellsc...