Kurzfristige Arbeitnehmerüberlassung im Internationalen Steuerrecht
1. Aufl. 2013
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4 Ausdruck „Arbeitgeber“ und dessen Bedeutung
4.1 OECD-Musterabkommen 1963 und 1977
4.1.1 Vorrang einer abkommensautonomen Bedeutung
Unklar ist, welche Bedeutung der Ausdruck „Arbeitgeber“ (employer; employeur) in Doppelbesteuerungsabkommen hat, die auf dem OECD-Musterabkommen 1963 oder 1977 basieren. Im Musterabkommen wird der in Art 15 Abs 2 lit b und c verwendete Ausdruck „Arbeitgeber“ nicht definiert. Gemäß Art 3 Abs 2 ist daher auf eine Bedeutung nach dem originär innerstaatlichen Recht zurückzugreifen, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert. Ob der Zusammenhang anderes oder nichts anderes erfordert, ist unter Anwendung der Auslegungsgrundsätze der Wiener Vertragsrechtskonvention festzustellen. Hierbei bietet der OECD-Kommentar 1963 und 1977 wenig Hilfestellung, denn es finden sich darin keine Aussagen zur Arbeitgebereigenschaft. Im Folgenden wird dargelegt, warum dennoch gute Gründe dagegen sprechen, dem Ausdruck „Arbeitgeber“ eine Bedeutung beizumessen, die sich aus dem originär innerstaatlichen Recht ergibt. Anschließend wird untersucht, welche abkommensautonome Bedeutung der Ausdruck „Arbeitgeber“ hat.
In der Regel unterscheiden Staaten in ihrem originär innerstaatlich...