Wassermeyer/Drüen/Kaeser/Schwenke (Hrsg)

Doppelbesteuerung

Kommentar | Grundwerk inkl. 164. Ergänzungslieferung (eingeschränkt auf die Teile mit Österreich-Bezug)

2024

ISBN: 978-3-406-45143-0

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Doppelbesteuerung - Stand: Jänner 2024

VI. Vermögensarten

70 Keine vorrangige abkommensrechtliche Regelung. Nach dt. innerstaatlichen Steuerrecht gibt es vier verschiedene Vermögensarten (§ 18 BewG), nämlich

  • 1. das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (§§ 33 bis 67, 31 BewG),

  • 2. das Grundvermögen (§§ 68 bis 94, 31 BewG),

  • 3. das Betriebsvermögen (§§ 95 bis 109, 31 BewG) und

    früher (bis zum )

  • 4. das sonstige Vermögen (§§ 110 bis 113 BewG), das mit dem Auslaufen der VSt (s. Rz. 1) mangels innerstaatl. Relevanz abgeschafft wurde.

Art. 22 unterscheidet dagegen zw.

  • 1. dem unbeweglichen Vermögen,

  • 2. dem beweglichen Vermögen, das Betriebsvermögen ist,

  • 3. Seeschiffen und Luftfahrzeugen im intern. Verkehr einschl. dem dazu gehörenden beweglichen Vermögen,

  • 4. Schiffen, die der Binnenschifffahrt dienen, einschl. dem dazu gehörenden beweglichen Vermögen und

  • 5. anderen Vermögensteilen.

71 Betrachtet man die VSt abkommensrechtlich als eine ...

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