Wassermeyer/Drüen/Kaeser/Schwenke (Hrsg)

Doppelbesteuerung

Kommentar | Grundwerk inkl. 164. Ergänzungslieferung (eingeschränkt auf die Teile mit Österreich-Bezug)

2024

ISBN: 978-3-406-45143-0

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Wassermeyer/Drüen/Kaeser/Schwenke (Hrsg) - Doppelbesteuerung

Art. 11 MA Zinsen

Wassermeyer/ Kaeser

Art. 11 DE-VG Zinsen

(1) Zinsen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person als Nutzungsberechtigter bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden.

(2) Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck „Zinsen“ bedeutet Einkünfte aus Forderungen jeder Art, auch wenn die Forderungen durch Pfandrechte an Grundstücken gesichert sind, und insbesondere Einkünfte aus öffentlichen Anleihen und aus Obligationen einschließlich der damit verbundenen Aufgelder und der Gewinne aus Losanleihen. Zuschläge für verspätete Zahlung gelten nicht als Zinsen im Sinne dieses Artikels. Der Ausdruck „Zinsen“ umfasst jedoch nicht die in Artikel 10 behandelten Einkünfte.

(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsberechtigte im anderen Vertragsstaat, eine Geschäftstätigkeit durch eine dortgelegene Betriebsstätte ausübt und die Forderung, für die die Zinsen gezahlt werden, tatsächlich zu dieser Betriebsstätte gehört. In diesem Fall ist Artikel 7 anzuwenden.

(4) Bestehen zwischen dem Schuldner und dem Nutzungsberechtigten oder zwischen jedem von ihnen und einem Dritten besondere Beziehungen und...

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