Doppelbesteuerung
2023
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Art. 1 Persönlicher Anwendungsbereich; Wohnsitz
Schlußprotokoll zu Artikel 1
1. Den gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne dieses Abkommen hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, daß er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt.
Schrifttum:
D. Aigner Der persönliche Anwendungsbereich des ErbSt-Musterabkommens, in Aigner ua. (Hrsg.), Erbschaftssteuern und Doppelbesteuerungsabkommen, 2002 S. 13; Beiser Doppelwohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen im zwischenstaatlichen Steuerrecht, ÖStZ 1989, 241; Dorazil/Taucher ErbStG (Loseblatt, Stand: ); Fellner Erbschafts- und Schenkungssteuer (Loseblatt, Stand: ; FrabergerNationale und internationale Unternehmensnachfolge, 2001; Huemer Die unbeschränkte Steuerpflicht natürlicher Personen – Innerstaatliches Recht und Doppelbesteuerungsabkommen, 1996; Keppert Die Besteuerung der Beamten und sonstigen Bediensteten der EU, SWI 1995, 230; Lang/Schuch Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Österreich, 1997; Loukota Internationale Steuerfälle, 1989; Loukota/Jirousek Leitfaden zum revidierte...