SWK-Spezial: Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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S. 64Berechnung der angepassten latenten Steuern
Florian Brugger / Michael Melcher / Marijana Schilde
1. Überblick
Im Folgenden wird ein Überblick über die Berücksichtigung von latenten Steuern im Rahmen der Ermittlung der angepassten erfassten Steuern gegeben. Zentrale Regelung dafür ist § 42 MinBestG, der die Ermittlung des Gesamtbetrags der angepassten latenten Steuern zum Gegenstand hat. Der Gesamtbetrag der angepassten latenten Steuern fließt wiederum gemäß § 38 Abs 1 Z 2 MinBestG in die Ermittlung der angepassten erfassten Steuern ein.
Ziel der Berücksichtigung von latentem Steueraufwand bzw -ertrag im Rahmen der Ermittlung der angepassten erfassten Steuern ist es, Effekte aus der reinen Periodenverschiebung des Zeitpunkts der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen und Erträgen auszugleichen. Die Zielsetzung von § 42 MinBestG stimmt somit im Grundsatz überein mit der Zielsetzung, die durch die Bilanzierung latenter Steuern zB nach IFRS oder UGB verfolgt wird. Auch sind Ausgangspunkt der Berechnung der angepassten latenten Steuern die „in ihrem Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag abgegrenzten latenten Steuern“ einer Geschäftseinheit (§ 42 Abs 1 MinBestG). Auch insoweit wird an ...