SWK-Spezial: Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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S. 37Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns oder -Verlusts
Florian Brugger / Michael Melcher / Markus Vaishor
1. Überblick
Im Nenner der Berechnungsformel des Effektivsteuersatzes für Zwecke der Globalen Mindestbesteuerung steht die Summe der Mindeststeuer-Gewinne und -Verluste aller Geschäftseinheiten eines Steuerhoheitsgebiets in einem Geschäftsjahr (§ 46 MinBestG). Die Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns oder -Verlusts ist daher zentraler Teil der Regeln zur Globalen Mindestbesteuerung und kann komplex sein. Die dafür relevanten Vorschriften sind in den §§ 14 bis 36 MinBestG enthalten und stellen somit einen großen Teil des Gesetzes dar. Im Rahmen dieses Beitrags können wir daher nur auf die Grundsystematik und einige der wesentlichen Themen eingehen.
Nach § 14 Abs 1 MinBestG entspricht die Ausgangsbasis für den Mindeststeuer-Gewinn/-Verlust einer Geschäftseinheit deren Jahresüberschuss/-fehlbetrag unter Anwendung des bei der Erstellung des Konzernabschlusses der obersten Muttergesellschaft verwendeten Rechnungslegungsstandards, vor Konsolidierung gruppeninterner Transaktionen, wobei im Wege der „Mindeststeuer-Mehr-Weniger-Rechnung“ (§ 15 MinBestG) dieser Jahresüberschuss/-fehlbetrag noch...