SWK-Spezial: Mindestbesteuerungsgesetz
1. Aufl. 2024
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S. 127Umgründungen
Christoph Marchgraber
1. Überblick
Umgründungen werden für Zwecke des Steuerrechts und der Rechnungslegung nicht notwendigerweise einheitlich behandelt: Nach Maßgabe des UmgrStG erfolgen Umgründungen grundsätzlich steuerneutral und unter Buchwertfortführung. In der Rechnungslegung kann es hingegen zur Aufdeckung der stillen Reserven beim übertragenden und zur Neubewertung der erhaltenen Wirtschaftsgüter beim erwerbenden Rechtsträger kommen (zB § 202 Abs 1 UGB). Angesichts dieser unterschiedlichen Behandlung überrascht es nicht, dass das MinBestG auch Vorschriften zur Behandlung von Umgründungen vorsieht.
2. Steuerrealisierende Übertragungen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
Werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten veräußert, hat die übertragende Geschäftseinheit gemäß § 60 Abs 1 MinBestG eine Aufdeckung stiller Reserven vorzunehmen. Der Mindeststeuer-Gewinn/-Verlust erhöht sich daher um die stillen Reserven (bzw vermindert sich um die stillen Lasten) des übertragenen Vermögens. Dies gilt unabhängig davon, ob einzelne Vermögenswerte, ein (Teil-)Betrieb, ein Anteil an einer Personengesellschaft (Mitunternehmeranteil) oder einer Kapitalgesellschaft (Kapitalanteil) übertragen werden.
Die e...