Wertpapierwissen für die Praxis
1. Aufl. 2024
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S. 455Teil 15: Anleger-Entschädigung in Österreich
1. Überblick
Die Anlegerentschädigung stellt das Gegenstück zur Einlagensicherung im Bereich der Wertpapierdienstleistungen dar. Sie beruht auf zwei Säulen:
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Anlegerentschädigung nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2018) | Anlegerentschädigung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG 2015) | |
Betrifft Wertpapierfirmen mit Konzession für Portfolioverwaltung und Abschlussvermittlung | Betrifft Banken als Wertpapierdienstleistungs-unternehmen |
Beide Systeme decken grundsätzlich nur jene Schäden ab, die auf das Fehlverhalten eines Wertpapierunternehmens zurückzuführen sind.
Schäden bzw Verluste, die aus dem Wertpapier (= Finanzinstrument) selbst stammen – etwa Kurs- und Währungsverluste, Verluste durch Insolvenz des Emittenten, sind von der Anlegerentschädigung ausgenommen.
2. Die Anlegerentschädigung nach dem WAG
2.1. Gesetzliche Grundlage
§ 73 WAG legt fest, dass Wertpapierfirmen, die die nachfolgend aufgelisteten Dienstleistungen erbringen, Mitglied einer Entschädigungseinrichtung sein müssen, widrigenfalls sie ihre Konzession verlieren.
Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspiel...