Wertpapierwissen für die Praxis
1. Aufl. 2024
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S. 213Teil 6: Anteilswertpapiere (Aktien, Partizipationsscheine, Kapitalanteile ohne Stimmrecht)
1. Grundlagen von Anteilswertpapieren
1.1. Wesen
Anteilswertpapiere verbriefen die Rechte aus der
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Beteiligung an einem Unternehmen | oder | Miteigentümerschaft an einem Fondsvermögen |
Sie dokumentieren kein Schuldverhältnis wie Forderungswertpapiere, sondern ein Beteiligungsverhältnis durch Anteilsrechte bzw ein (Mit-)Eigentumsverhältnis. Der Inhaber von Anteilswertpapieren trägt das Unternehmerrisiko (mit).
1.2. Zweck
Durch die Ausgabe von Anteilswertpapieren verschaffen sich die ausgebenden Unternehmen (Aktiengesellschaften) Eigenkapital bzw „eigenkapitalähnliches“ Kapital. Damit erhöhen sich deren Eigenkapitalbasis (etwa für geplante Investitionen) und Liquidität.
Ein Investmentfonds erhöht durch die Ausgabe von Investmentfondszertifikaten (Anteilscheinen) seinen finanziellen Spielraum für den Erwerb der satzungsmäßig vorgesehenen Vermögenswerte.
S. 2141.3. Wichtige Merkmale
Dauerhaftes Kapital – keine Rückzahlung
Aus ihrem Charakter als Beteiligung folgt, dass das über Anteilswertpapiere aufgebrachte Kapital vom Emittenten nicht zurückgezahlt wird (außer bei Liquidation). Es verbleibt auf Unternehmensdauer im Un...