Wertpapierwissen für die Praxis
1. Aufl. 2024
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S. 1Teil 1: Wertpapiere – Einführung
1. Begriff Wertpapiere
1.1. Urkunden über Rechte
Wertpapiere sind Urkunden, die private Vermögensrechte verbriefen. Die Ausübung dieser Rechte ist an den Besitz der Urkunde gebunden.
Dabei unterscheiden wir
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das Recht am Vermögen | das Recht aus dem Vermögen |
Forderungs- oder Beteiligungsrecht | Recht auf Erträge wie Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen |
1.2. Wertpapiere im weiteren Sinn
Im Handelsleben gibt es viele Wertpapiere, zB Banknoten, Schecks, Wechsel, spezielle Dokumente im Außenhandel. So verbriefen etwa beim Seetransport Konnossement und Ladeschein das Recht an der transportierten Ware. Auch Versicherungspolizzen sind wichtige Urkunden.
Alle diese Urkunden verbriefen Rechte und sind daher Wertpapiere im weiteren Sinn.
1.3. Wertpapiere im engeren Sinn
Darunter versteht man Wertpapiere, die der Veranlagung dienen, wie etwa Anleihen, Pfandbriefe, Aktien, Investmentfondszertifikate usw.
1.4. Vertretbarkeit (Fungibilität) von Wertpapieren
Wertpapiere im engeren Sinn weisen als Handelsobjekte eine Besonderheit auf: Sie sind vertretbar („fungibel“). Vertretbar bedeutet, dass alle Stücke einer Emission bzw einer Gattung grundsätzlich die gleichen Rechte (und Pflichten)...