Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2275-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 26a Beitragsgrundlage in besonderen Fällen

Johannes Pflug

§ 26a regelt die BGL für jene Personen, die aufgrund des Pensionsharmonisierungsgesetzes (BGBl I 142/2004) gem § 3 Abs 3 in der PV teilversichert sind. Soweit es sich dabei um feste BGL handelt, unterliegen diese seit dem Jahr 2006 der jährlichen Aufwertung (SRÄG 2007; BGBl I 31/2007).

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.