Sonntag
GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
Jahreskommentar
2. Aufl. 2013
ISBN: 978-3-7073-2275-0
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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 21 Schlussbestimmung zu Art. 4 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 83/2009 (5. Novelle)
Zu § 21 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.