Sonntag
            
            
    GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
Jahreskommentar
            2. Aufl. 2013
Print-ISBN: 978-3-7073-2275-0
                
                
        
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            Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 347 Schlussbestimmung zu Art. 6 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 3/2013 (40. Novelle)
Zu § 347 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.