Sonntag
GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
Jahreskommentar
2. Aufl. 2013
ISBN: 978-3-7073-2275-0
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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 345 Schlussbestimmungen zu Art. 49 Teil 2 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 35 (39. Novelle)
Zu § 345 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.