Sonntag
            
            
    GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
Jahreskommentar
            2. Aufl. 2013
Print-ISBN: 978-3-7073-2275-0
                
                
        
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            Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 341 Schlussbestimmung zu Art. 3 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 52/2011
Zu § 341 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.