Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2275-0

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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 216 Rechnungsabschluß und Nachweisungen

Josef Souhrada

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Diese Weisungen für die Rechnungsführung und für die Statistik sind unter www.sozdok.at zugänglich („RechnVorschr SV“ bzw „statWeis*“), eingehende Erläuterungen mwH und Lit bei Teschner/Widlar/Pöltner, ASVG, § 444. Die Verletzung des ges Anhörungsrechtes kann zu Rechtswidrigkeit des entspr Verwaltungsaktes führen (VfSlg 18.118).

Die Erfolgsrechnungen sind unter www.avsv.at kundgemacht.

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