GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
2. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 188 Abzug von den Geldleistungen
1
Bei Ersatzansprüchen nach § 185 Abs 3 besteht keine Bescheidpflicht des VT. Bei Ansprüchen nach § 185 Abs 1 wird eine solche vom 10. Senat des OGH ebenfalls verneint, vom 3. Senat jedoch bejaht (vgl § 185 Rz 13). Auch die Ausgleichszulage ist eine Geldleistung der SV (10 ObS 76/08m).