zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2275-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 141 Besonderer Steigerungsbetrag für Beiträge zur Höherversicherung

Martin Sonntag

1

Für die bis bezahlten Beiträge zur Höherversicherung gilt gem Abs 2 ein Steigerungsbetrag von 1 %. Seit ist die Höherversicherung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen eingerichtet (VO BGBl 1985/577; vgl Teschner/Widlar, GSVG, § 141 Anm 4). Zum Begriff des Steigerungsbetrages vgl § 139.

2

Ob ein besonderer Steigerungsbetrag zusteht, ist eine Leistungs- und Sozialrechtssache (SV-Slg 42.878).

3

Bei der Erstellung der Kontoerstgutschrift ist ein besonderer Steigerungsbetrag nicht zu berücksichtigen (§ 15 Abs 1 Z 6 APG).

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.