Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2275-0

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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 117b Rückwirkende Herstellung des gesetzlichen Zustandes bei der Feststellung von Versicherungs- und Schwerarbeitszeiten

Martin Sonntag

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Die Bestimmung stellt eine Ergänzung zur Regelung des § 69 über das Leistungsrecht dar. Zu den Voraussetzungen vgl bei § 69.

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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