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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2275-0

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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 96a Kostenersatz bei Organtransplantationen für die Anmelde- und Registrierungskosten

Walter Schober

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Diese Bestimmung ist gleichartig zu § 150a ASVG und ist daraus der allgemeine Grundsatz abzuleiten, dass auch notwendige Vorleistungen für eine Organtransplantation zur notwendigen und zweckmäßigen Krankenbehandlung des potentiellen Organempfängers zählen (vgl RS0109041).

Zur Kostentragung bei Organspenden siehe näher § 80a.

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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